HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Gebühren

1.) Welche Leistungen beinhaltet die monatliche Gebühr für den Musikunterricht und woraus setzt sie sich zusammen?
Pro Woche findet 1x Unterricht statt (Unterrichtszeit wie im Vertrag festgelegt, nicht in den gesetzlichen Schulferien).

Die Schüler haben im Unterricht Zugang zu bereits gestimmten Instrumenten und müssen ihre eigenen Instrumente nicht mit in den Unterricht bringen. Notenständer und Fußschemel stehen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung, sowie Kapodaster, Plektren und sonstiges Zubehör für das gemeinsame Musizieren. Das spart am Anfang der Stunde Zeit und es kann gleich mit dem Unterricht begonnen werden, ohne dass erst Instrumente und Zubehör ausgepackt und gestimmt werden müssen. Ausdrucke für Zusatznoten und Lieder werden ebenfalls bereitgestellt. Das Grundlehrbuch muss auf Kosten der Schüler angeschafft werden.

Da wir eine private Musikschule mit selbstständigen Lehrern sind, die nicht von der Stadt subventioniert werden, zahlen wir die Miete für die Unterrichtsräume, unsere Krankenversicherung, Betriebskosten für die Räume, Telefon- und Internet, Fortbildungen, Materialkosten, sowie kleine Geschenke für die Schüler außerdem Mietinstrumente sowie deren Reparatur, aus eigener Tasche. Das alles fließt in den monatlichen Beitrag für den Musikunterricht mit ein.


2.) Warum zahlen wir die Gebühren auch in den Ferien, vor allem in den Sommerferien?
Das werden wir sehr häufig gefragt.
Die monatlichen Beiträge sind Teil eines Jahresbeitrages der in zwölf gleiche Teile geteilt wird. Würden wir die Gebühr pro Unterricht berechnen oder nur 10 Monate abbuchen, würde sie entsprechend der Jahresgebühr höher ausfallen. Wenn wir die Ferien ebenfalls unterrichten würden, müssten wir die Jahresgebühr nach oben korrigieren, denn es würde eine größere Leistung erbracht werden. Einzelne Unterrichtsstunden (ohne Vertrag) sind deshalb teurer als eine einzelne Stunden im Jahresvertrag (mit Vertrag), denn ohne Vertrag sind die Ferien nicht mit einberechnet.

Ein Beispiel:

Für 30 Minuten Einzelunterricht (Kinder) werden € 20,50 berechnet. Wenn man diese jetzt mit 38 Unterrichtsstunden pro Jahr (52 Wochen minus 14 Ferienwochen) multipliziert, entspricht dies einem Jahresbeitrag von € 780,00. Teilt man diese € 780,00 nun durch 12 Monate so ergibt dies einen Monatsbeitrag in Höhe von € 65,00. Aus diesem Grund ist die Pauschale jeden Monat zu bezahlen – auch in den Ferien.


3.)
Warum ist die Unterrichtsgebühr für Erwachsene teurer als für Kinder?
Familien mit Kindern soll es ermöglicht werden, ihr Kind zum Instrumentalunterricht zu schicken ohne dass der Unterricht zu einer zu großen finanziellen Belastung wird. Viele Familien haben zwei oder mehr Kinder, die häufig zur selben Zeit bei uns angemeldet sind. Die Kinder sind meistens zusätzlich noch in Sportvereinen oder Kunstschulen angemeldet und belasten die Familien finanziell zusätzlich. Daher fällt der Beitrag für Kinder geringer aus als für Erwachsene


4.) Mein Kind kann einen Unterrichtstermin nicht wahrnehmen (z.B. Kindergeburtstag, Krankheit, Schulausflug, etc..). Wird mir die Gebühr für diesen Unterricht erstattet?
Die Gebühren des Unterrichts sind Teil eines festen Jahresbeitrages, der im Falle einer Verhinderung seitens des Schülers nicht erstattet werden kann.


5.) Warum kostet in einer AG in der Schule oder einem Gruppenunterricht z.B. von der VHS, Musikunterricht viel weniger als in der Musikschule Saitengässle?
Oft sind in AGs oder Kursen viele Teilnehmer gleichzeitig angemeldet. Häufig sind in einer Gruppe bis zu 12 Teilnehmer oder mehr. Da bleibt für jeden Teilnehmer nur ein kleiner Bruchteil der Unterrichtszeit für ihn allein. Daher ist die Gebühr für große Gruppen pro Teilnehmer entsprechend kleiner.


Das Üben zu Hause

1.) Wie oft und wie sollte mein Kind pro Woche üben?
Für den langfristigen Erfolg des Unterrichts ist regelmäßiges Spielen des Instrumentes von maßgebender Bedeutung. Der Unterricht ist lediglich eine Anleitung, wie sich der Schüler zu Hause weiterentwickelt und sich mit dem Instrument auseinandersetzt.

Bei Kindern sind 3x pro Woche an verschiedenen Tagen völlig ausreichend. Mehr zu üben ist natürlich noch besser. Dabei ist es wesentlich sinnvoller häufiger nur ein paar Minuten zu üben, als nur einmal pro Woche und zu lange.
Außerdem sollte nach dem Unterricht nicht eine ganze Woche verstreichen, bevor das Gelernte zu Hause wiederholt wird, um dann kurz vor dem Unterricht noch schnell zu üben. Meistens ist dann alles Gelernte der letzten Woche vergessen und der Schüler fängt von vorne an.


2.)
Wann und wo sollte mein Kind üben?
Die Übungszeit auf dem Instrument sollte am besten immer zu selben Zeit stattfinden, so dass sich eine Gewohnheit einstellt.
Das kann z.B. abends nach dem Abendessen sein oder direkt nach der Schule vor dem Mittagessen – jede Familie hat hier ihre Vorlieben und kann es so einplanen, dass es in den Alltag passt. Wichtig ist darauf zu achten, nicht direkt im Anschluss an die Schulhausaufgaben zu üben. Das Instrument wird so immer mit der Pflicht des Hausaufgabenmachens verknüpft und sollte doch eigentlich eine freiwillige Tätigkeit, nämlich ein Hobby sein.

Das Instrument steht zu Hause nicht in der Tasche in einer Ecke, sondern geöffnet am Übeplatz. So wird das Kind unter der Woche immer daran erinnert und wird viel häufiger selbstständig zum Instrument greifen, auch mal nur für ein Lied zwischendurch. Es fällt viel leichter den Schritt zum Üben zu machen, wenn das Instrument griffbereit ist.


3.) Worauf sollte ich als Elternteil beim Üben achten?
Um ein Instrument zu erlernen, benötigen Kinder die Unterstützung ihrer Eltern.
Vielen Eltern ist dies nicht bewusst und das Üben wird nach der anfänglichen Euphorie oft im stressigen Alltag vergessen oder hinten angestellt. Wir als Eltern müssen für diese Unterstützung nicht viel tun. Es genügen kleine Anstöße, die den Kindern oft als Motivation ausreichen, was aber gerade sehr kleine Kinder im Vorschul- und Grundschulalter selbstständig noch nicht können.


Unterrichtsplanung

1.) Mein Kind kann einen Termin nicht wahrnehmen. Können sie diesen Termin verschieben oder nachholen?Wir versuchen den Schülern bei Terminen die sie ausnahmsweise nicht wahrnehmen können (z.B. beim eigenen Geburtstag) entgegenzukommen, wenn es uns planungstechnisch möglich ist. Meistens ist es uns nicht möglich, einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben oder nachzuholen, wenn der Unterricht von Seiten des Schülers nicht wahrgenommen werden kann.

Wir sind nur 2 Lehrer und unsere Termine sind zu festen Zeiten eingeplant und die Unterrichtsstunden finden meistens direkt nacheinander statt, außer in unseren Pausenzeiten. Wir haben keine freie Zeit in der wir die Termine nachholen könnten.

Oft sind in einer Woche mehrere Schüler verhindert, z.B. wegen Krankheit, Geburtstag, Familienfeier etc.
Gerade wenn in einer Gruppe ein Schüler fehlt, ist es unmöglich diesen Termin nachzuholen, denn es betrifft ja nicht nur den einen Schüler. Würden wir diese Termine alle nachholen, hätten wir zu viele zusätzliche Wochenstunden, die wir in unserer Planung nicht berücksichtigen könnten.


2.)
Warum findet in den Ferien kein Unterricht statt?
In den Schulferien haben alle Schüler unterschiedliche Planungen (Urlaub, Zeltlager, Ausflüge oder zu Hause, etc.
Jede Familie ist zu einer anderen Zeit im Urlaub. Sobald wir anfangen einen Schüler in den Ferien zu seinem Termin zu unterrichten, müssten wir alle anderen 90 Schüler auch zu ihren Terminen unterrichten. Somit wären in der Musikschule gar keine Ferien, weil jede Familie zu dem Termin unterrichtet werden möchte, an dem sie verfügbar ist.

Die Schüler brauchen Freiphasen, in denen sich das Gelernte setzen kann und sie sich wieder zurückbesinnen können. Danach haben sie wieder neue Kraft und Kapazität Neues zu lernen.

Ein Beispiel:
Eine Gruppe besteht aus drei Schülern.
Schüler 1 geht mit seiner Familie in den ersten beiden Ferienwochen in den Urlaub.
Schüler 2 ist in der zweiten und dritten Woche im Zeltlager.
Schüler 3 geht erst in den letzten beiden Wochen in den Urlaub.
Wir müssten nun anfangen, jeden versäumten Unterricht mit den Schülern, die gerade nicht da sind, nachzuholen.

Das wäre unmöglich zu planen und die Musikschule müsste 52 Wochen im Jahr geöffnet sein. Daher ist unsere Musikschule, wie die städtischen Musikschulen auch, in den Schulferien geschlossen.


Konnten wir all ihre Fragen beantworten?

E-Mail:
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